Initiative Möckernkiez: Satzung

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Satzung

Achtung: Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft am 2.7.2010 geändert.
Die Verhandlungen mit den Banken über die Finanzierung des Projektes haben ergeben, dass aus Gründen der nachhaltigen Sicherung des Verbleibs der Genossenschaftsanteile in der Genossenschaft eine längere Kündigungsfrist als 12 Monate gewünscht wird. Aus diesem Grunde hat die  Mitgliederversammlung am 2. Juli 2010 beschlossen eine Satzungsänderungen zu § 7 Abs. 2 (Erhöhung der Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft von 12 auf 36 Monate) und § 19 Abs. 1 (Erhöhung der Kündigungsfrist der weiteren Geschäftsanteile von 12 auf 36 Monate) vorzunehmen.

Der geänderte Wortlaut der Satzung ist:
§ 7 Abs.2
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens sechsunddreißig Monate vorher schriftlich erfolgen.
§ 19, Abs.1
Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile i.S. von §18 Abs. 4 zum Schluss eines Geschäftsjahres durch eine schriftliche Erklärung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 36 Monate vorher schriftlich erfolgen.

Hier finden Sie die Satzung der Genossenschaft. Bitte klicken Sie auf diesen Link (PDF).