Grundsätze
Die Mitgliederversammlung wird laut Satzung über folgende Grundsätze beraten und abstimmen:
- Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen
- Grundsätze für die Leistung von Selbsthilfe
- Grundsätze für die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie über die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten und Dauerwohnrechten
- Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte